Allgemeine Geschäftsbedingungen fowardpoint.net


1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Web-Design-Leistungen zwischen forwardpoint.net und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn forwardpoint.net in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen forwardpoint.net und dem Auftraggeber zwecks Ausführung oder Abweichung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2. Urheberrecht und Nutzungsrecht

2.1. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen forwardpoint.net insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §97 ff. UrhG zu solange das Projekt nicht abgeschlossen ist.

2.2. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von forwardpoint.net weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt forwardpoint.net, eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt für die Strafe die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

2.3. forwardpoint.net überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.4. Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht.

3. Vergütung

3.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Programmierung des Internetauftritts und der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die forwardpoint.net für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4. Fälligkeit der Vergütung

4.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Soweit nicht anders vereinbart ist sie ohne Abzug zahlbar.

4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

4.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von forwardpoint.net hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene vorher vereinbarte Abschlagszahlungen zu leisten.

4.4. Bei Zahlungsverzug kann forwardpoint.net Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

5.2. forwardpoint.net ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, forwardpoint.net entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von forwardpoint.net abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, forwardpoint.net im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.


7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

7.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind forwardpoint.net Korrekturmuster vorzulegen.

7.2. Die Produktionsüberwachung durch forwardpoint.net erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist forwardpoint.net berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1. forwardpoint.net verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

8.2. Sofern forwardpoint.net notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von forwardpoint.net. forwardpoint.net haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.3. Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

8.4. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von forwardpoint.net und für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet forwardpoint.net nicht.

8.5. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei forwardpoint.net geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

8.6. Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.

8.7. Die Maximale Haftung des Anbieters ist auf 2000,- € begrenzt.

8.8. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und /oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, Feuer, Blitzschlag, Erdbeben, Kernenergie, Kriegsereignisse, Einbruch, Vandalismus und Diebstahl etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. forwardpoint.net behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann forwardpoint.net eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

9.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller forwardpoint.net übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber forwardpoint.net von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Zahlung

10.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

10.2. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.

10.3. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.

10.4. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

10.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

10.6. Alle angegebenen Preise sind netto Preise. D.h. Ohne Mehrwertsteuer.

11. Schlußbestimmungen

11.1. Erfüllungsort ist Hechendorf.

11.2. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.

11.3. Nebenabreden sind nicht getroffen. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

11.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München. forwardpoint.net ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.